AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Ebern e.V.
Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande.
- Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich unter Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgen.
- Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
- Für alle Kurse ist vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an.
- Es erfolgt keine Anmeldebestätigung.
Bei Programmänderungen oder – absagen werden Sie benachrichtigt.
Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Die Kursgebühren werden in der Regel über Bankabbuchungsverfahren nach Kursbeginn eingezogen. Bei der Anmeldung sind daher Bankverbindung und Kontonummer anzugeben. Die erteilte Einzugsermächtigung gilt für eine einmalige Abbuchung. Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits werden die Bankgebühren berechnet.
Ermäßigung
Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises 20 % Ermäßigung der Kursgebühr.
Keine Ermäßigung wird gewährt für:
- EDV-Schulungen
- Musik- und Kinderkurse
- Quali-Lehrgang
- Studienreisen
- Fastenwochen
- Tagungen und Seminare
- Vorträge
- Kurse mit weniger als 10 Teilnehmern
Rücktritt
Abmeldungen müssen bis spätestens vier Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei späteren Abmeldungen fällt die volle Kursgebühr an. Bei einigen Veranstaltungen gelten längere Abmeldefristen. Diese sind bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert angegeben. Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten:
- wenn die Mindestzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird.
- wenn Kursleiter aus Gründen ausfallen, die nicht von der Volkshochschule zu verantworten sind.
Haftung
Die Haftung der Volkshochschulen für Schäden jedweder Art ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Leistungsumfang / Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus den Kursbeschreibungen des Veranstaltungsprogramms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
Wichtige Hinweise
Mindestteilnehmerzahl
Kurse finden statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer angemeldet haben. (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt). Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer mit einer Kürzung der Abende oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind. In diesem Fall ist keine Ermäßigung möglich.
Programmänderungen
sind manchmal unvermeidlich. Sie werden über die Presse bekanntgegeben oder telefonisch mitgeteilt.
Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung in den Schulen ist verbindlich. Rauchen ist in den Schulräumen generell nicht gestattet.
Datenschutz
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Sie werden nur zu Verwaltungszwecken der Volkshochschulen erhoben und nicht an Dritte weitergegeben.